Wolfgang
Völker*
"Fordernde Beratung" - Eine Aufforderung
zum Widerspruch an die Adresse Sozialer Arbeit
Am 22. Januar 2002 hielt die Senatorin für Soziales und Familien,
Birgit Schnieber-Jastram, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften
Hamburg einen Vortrag mit dem Titel "Zukunft der sozialen Arbeit
in Hamburg". In diesem Vortrag legt sie ihr Verständnis des
Sozialstaats dar. Sie formulierte sechs Thesen, in denen die Themen
behandelt werden, die bereits in den letzten Jahren für Diskussion
in der sozialen Arbeit gesorgt haben: Es sind dies Aktivierung, Bürgerengagement,
Geld und Qualität sozialer Arbeit, Steuerung und Durchführung
sozialer Arbeit, Wettbewerb, Leistungsverträge und Zuwendungen.
Ich werde mich im folgenden darauf konzentrieren, den im Vortrag entwickelten
Begriff der "fordernden Beratung" im Rahmen eines "aktivierenden
Sozialmanagements" (Schnieber-Jastram 2002:5) zu betrachten. Dies
scheint mir dringend nötig, da Beratung eine wesentliche Praxis
und ein Anspruch innerhalb der verschiedenen Felder sozialer Arbeit
darstellt. Und zu dem Beratungsbegriff kommt dem Vortrag ein programmatischer
Charakter zu. Schnieber-Jastram beansprucht implizit, konzeptionelle
Aussagen für die professionelle Praxis sozialer Arbeit zu machen.
In ihrer Rede wird ein bestimmtes Konzept der Beratung als Kennzeichen
des modernen Sozialstaats benannt: "...der moderne Sozialstaat
wird - vor allem im Bereich der Sozialhilfe - einen anderen Aspekt der
Hilfe in den Vordergrund der sozialen Arbeit stellen müssen, nämlich
die beratende Hilfe. Und hier ist nicht die Beratung gemeint, welche
Sozialleistungen stehen dem hilfesuchenden Klienten zu, sondern welche
Lösungsmöglichkeiten gibt es, damit der hilfesuchende Bürger
die Sozialleistung erst gar nicht oder nur kurz in Anspruch nehmen muss."
(ebda.). Dies schließe "auch die 'fordernde' Beratung im
Sinne verbindlicher Hilfsangebote speziell für Jugendliche ein"
(ebda.). Dabei wird betont, dass mit solchen Konzepten erfahren werden
könne, "dass etwa Sozialhilfe als Leistung der Gemeinschaft
durchaus mit einer Gegenleistung an die Gemeinschaft verbunden werden
kann." (ebda. 6).
"Fordern" und Existenzsicherung
Die "fordernde Beratung" oder "beratende Hilfe"
wird abgesetzt von einem traditionellen Verständnis, das Hilfe
"vorrangig als materielle und alimentierende Hilfe" (ebda.)
auffasse. Die in diesem Zitat formulierte Charakteristik moderner Sozialstaatlichkeit,
nämlich beratende Hilfe, fordernde Beratung, Verbindlichkeit und
Gegenleistung deckt sich mit dem mainstream neuerer Positionen zum modernen
Sozialstaat. Um nur ein Beispiel zu zitieren: "Der Sozialstaat
ist nicht nur eine Maschinerie der Rechte- und Güterverteilung
an den einzelnen Bürger, sondern fordert vom Bürger und fördert
beim Bürger Engagement und eigenen Einsatz zur Überwindung
sozialer Schwierigkeiten und Probleme ( Bertelsmann Stiftung u.a. Handbuch
Beratung und Integration , Gütersloh 2002: 23).
Ein moderner Sozialstaat ist nach diesem Verständnis ein aktivierender
Sozialstaat. Die Methode, mit der dieser Sozialstaat Bürgerinnen
und Bürger aktivieren will, ist die des "Förderns und
Forderns". In fachlichen und politischen Diskussionen z.B. über
die Hilfe zum Lebensunterhalt benutzen Vertreter des aktivierenden Sozialstaats
auch das Argument, dass "nur Geld auszahlen" eine unwürdige
Praxis der Hilfe sei. Die Unterstellung in diesem Argument ist zweifellos,
dass Menschen auf diesem Weg in ihrer prekären sozialen Lage ohne
Hilfe finanziell "abgespeist" würden. Ja mehr noch, es
wird damit zudem unterstellt, dass sie mit ihren Ansprüchen und
Wünschen an eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben nicht
ernst genommen werden. Darin kommt eine systematische Abwertung der
existenzsichernden Funktion von sozialen Leistungen wie Sozialhilfe
zum Ausdruck. Denn das Argument lautet ja nicht, dass die Höhe
der Hilfen zum Lebensunterhalt unzureichend sei. Im Gegenteil, unterstellt
wird eine ausreichende Hilfe. Die dringend notwendige Diskussion um
die materielle Höhe ist mit diesem argumentativen Schritt systematisch
unterbunden.
Eine sinnvolle Beratung ist aber nur möglich, wenn die zu beratenden
Personen die Gewissheit haben könne, dass zumindest ihre minimale
Existenzsicherung nicht gefährdet ist. Eben dieser Zusammenhang
zwischen Existenzsicherung und der Entwicklung individueller Lebensperspektiven
wird von Schnieber-Jastram nicht mehr thematisiert. Der soziale Schutz
und die relative Sicherheit, der durch "materielle und alimentierende
Hilfe" gewährt wird, und die den Aufbau einer Lebensperspektive
überhaupt erst möglich macht, wird umgedeutet in ein Mittel
der Verhinderung von Integration. Die häufige Verwendung des Begriffs
der Alimentierung und der Abhängigkeit soll das populäre Bild
der "sozialen Hängematte" hervorrufen und behauptet damit
den Verlust des Willens zur Selbstbestimmung auf Seiten der Hilfeberechtigten.
Ist der Gegner erst einmal auf diese Weise aufgebaut, so wird in der
Regel ein Paradigmenwechsel angemahnt: Sozialhilfe müsse als komplexe
Dienstleistung begriffen werden, die die Loslösung von der Sozialhilfe
in den Vordergrund stellt und für dieses Ziel geeignete Beratungsprozesse
organisiert.
Nun könnte eine Entgegnung auf solche Positionen sich mit dem Hinweis
bescheiden, wie weit entfernt die Praxis der Sozialhilfegewährung
in den Ämtern Hamburgs und anderer Städte von der Phantasie
des einfachen Geld-Abholens ist. Die Realität erzählt andere
Geschichten: z.B. kommen manche Hilfesuchende nur mit professioneller
Unterstützung an der Rezption vorbei, um ihren Antrag stellen zu
können; z.B. verweisen Sozialämter als arbeitsfähig eingeschätzte
Hilfesuchende immer wieder pauschal auf die freien Arbeitsplätze
des Hamburger Arbeitsmarktes oder auf geringfügige Beschäftigung;
z.B. wird schon mal auf die Schriftlichkeit einer Antragsablehnung verzichtet
oder die Berechtigung eines Anspruchs auf den Mehrbedarf für allein
Erziehende in Frage gestellt.
"Fordern" und kritische Sozialarbeit
Doch angesichts der Tatsache, dass "fordernde Beratung", "Fördern
und Fordern", "Verbindlichkeit" auch in der sozialpädagogischen
Profession Zustimmung erfahren, sind noch weitere Argumente angebracht.
Fordernde Beratung ist autoritär.
Indem die existenzsichernde Funktion von Hilfeleistungen gegenüber
dem Ziel der Loslösung von der (Sozial)Hilfe herabgesetzt wird,
kommt es zu einer Abstufung und Geringschätzung des individuellen
Rechtsanspruchs auf Existenzsicherung. Die logische Folge ist nicht
nur die Verabschiedung von Beratungsansätzen, welche das Ins-Recht-Setzen
von Hilfesuchenden verfolgen, sondern die Verknüpfung von Beratungsleistung
und materiellen Hilfen mit "Gegenleistungen". Es ist ein Merkmal
von sich als modern begreifenden aktivierenden Instrumentarien, dass
sie autoritär sind: "Das Modell des 'aktivierenden Sozialmanagements
' oder der 'Hilfe zur Selbsthilfe' ist für alle Beteiligten schwieriger
und unangenehmer (...). Der Unterstützungsempfänger wird gefordert
und nicht nur versorgt, der Sozialarbeiter muß eine zeitaufwendige
und individuelle Betreuung und eventuelle auch eine unangenehme Antreiberfunktion
übernehmen(...)" (Schnieber-Jastram 2002: 6).
Fordernde Beratung dirigiert paternalistisch.
Im Diskurs des aktivierenden Sozialmanagements verbinden sich moderne,
technologische Begrifflichkeiten mit Begriffen aus dem Wortschatz des
fürsorglichen Paternalismus, vom dem sich dieser Diskurs doch abzusetzen
glaubt. Mit "individueller Betreuung" und "Antreiberfunktion"
werden die Verhältnisse zwischen hilfesuchenden BürgerInnen
und aktivierenden Institutionen und Professionellen deutlich strukturiert.
Die unmittelbare Beziehung zwischen den BürgerInnen und z.B. ihren
FallmanagerInnen gewinnt noch größere Bedeutung, weil mit
Sanktionen und Anreizen gearbeitet wird. Der Paternalismus sollte nicht
verwundern, denn das Wissen, was für die Bürger-Klienten-Kunden
gut ist, gehört zur Grundausstattung der Regierung des aktivierenden
Staates. Die Ziele der Bemühungen stehen von vornherein fest, ob
sie nun Loslösung aus der Sozialhilfe, Integration in irgendeine
Erwerbsarbeit oder Ausstiegsorientierung aus der Sucht heißen.
Fordernde Beratung ist herrschaftliche Kommunikation.
Integration wird im Rahmen dieses aktivierenden Verständnisses
primär als Integration in (irgendeine) Arbeit verstanden. Das "Fordern"
ist die Anwendung von Sanktionen, die "Eigenbemühungen"
in einem vorgegebenen Zielrahmen bewirken sollen. Trotz aller Behauptung
von den BürgerInnen als Ko-Produzenten der sozialen Dienstleistung
sind die beiden ProduzentInnen mit unterschiedlicher Macht ausgestattet.
Die Ämter bleiben "Herren des Verfahrens" und interpretieren
die Regeln. Aus der Sicht der BürgerInnen befördern sie daher
deren Ungleichheit, Abhängigkeit und Verlust der Selbstbestimmung.
Worin liegt in diesem ungleichen Verhältnis die Macht des hilfesuchenden
Bürgers? Er hat lediglich die Wahl zwischen Mitwirken, Ausschöpfen
der rechtlichen Möglichkeiten oder der Verabschiedung von den eigenen
Ansprüchen. Diese eingeschränkten Möglichkeiten sind
weit weg von dem, was in aktueller Fachliteratur zum Thema (sozialer)
Beratung geschrieben wird.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich schließlich, welche soziale
Arbeit kritisiert wird. Es ist eine, die unter den Bedingungen des traditionellen,
"fürsorglichen Wohlfahrtsmodells" eine kritische professionelle
Praxis entwickeln will. Diese soziale Arbeit versteht sich als emanzipatorisch
und parteilich. Soziale Konflikte und Probleme sind in ihrem Selbstverständnis
nicht Ergebnis von individuellem Fehlverhalten, sondern Ausdruck von
gesellschaftlichen Verhältnissen zwischen Menschen, die auf sozialer
Ungleichheit und Konkurrenzverhältnissen fußen. Im Rahmen
eines solchen Verständnisses muss Beratung als "Aushandlungsprozess
mit offenem Ende" (Bartelheimer/Reis 2001:124) verstanden werden,
denn die Adressaten sozialer Arbeit werden als ExpertInnen ihrer Lage
ernst genommen.
Ein solches "offene Ende" widerspricht jedoch der "ergebnisorientierten"
Ausrichtung modernisierter Sozialverwaltungen. Ein solches Verständnis
widerspricht auch der Forderung nach Gegenleistungen, die Bürger
für Sozialleistungen zu erbringen hätten. Der Gedanke der
Gegenleistung geht nämlich weit über die üblichen gesetzlichen
Mitwirkungspflichten hinaus: "Für erwerbsfähige Arbeitslosen-
und Sozialhilfebezieher werden wir die finanzielle Unterstützung
an die Pflicht binden, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen,
sich auf andere Weise für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt
zu qualifizieren oder gemeinnützige Arbeit zu leisten. Für
Ausländer können Deutsch-Lehrgänge hinzutreten."
(CDU/CSU: Regierungsprogramm 2002 - 2006: Arbeit und Wohlstand für
alle). Dies ist "workfare" statt "welfare" in Reinkultur.
"Fordern" fördert soziale Verunsicherung
Angesichts der oben benannten Tendenz der Abwertung materieller Existenzsicherung
ließe sich fast von einer Modernisierung der Verelendungstheorie
sprechen: gab es in deren Rahmen die trügerische Hoffnung auf Revolution,
so gibt es heute den hoffnungsvollen Zwang zur Aktivierung bei Strafe
der Kürzung des Existenzminimums. Hier trifft sich die aktivierende
Sozialarbeit mit den neoliberalen ökonomischen Lehrbuchdarstellungen:
Die Sozialleistungen und Anspruchslöhne seien zu hoch, die BürgerInnen
"rationale Schmarotzer", deren (Erwerbs)Verhalten nur von
Kosten- Nutzen -Kalkulationen gesteuert sei.
Der Gedanke, dass die Sicherung der eigenen Existenz die Basis darstellt
für jegliche Erweiterung subjektiver Handlungsspielräume,
geht in diesem Denken völlig verloren. Denn subjektive Unsicherheit
und Verunsicherung ist die Grundlage dieser Variante der Eigenverantwortung:
Unsicherheit und Verunsicherung gelten als antreibende Kräfte für
die staatliche Leistungen nachfragenden BürgerInnen. Schließlich
sollen alle BürgerInnen zu Unternehmern ihrer selbst oder ihrer
eigenen Arbeitskraft werden und das eigene Leben als Risiko selbstverantwortlich
tragen.
Für diejenigen, welche diesem Ideal nicht entsprechen können,
wiederholt das modernisierte Sozialstaatsverständnis ganz klassische
Prinzipien des Umgangs mit armen Menschen . Zunehmend können wir
nämlich wieder die Aufteilung der Unterklassen in würdige
und unwürdige Arme anhand des Kriteriums der Arbeitsfähigkeit
wahrnehmen. Den würdigen wird die materielle Versorgung zugestanden:
"Wer sich nicht selbst helfen kann, steht unter dem Schutz der
Gemeinschaft ohne Wenn und Aber. Wie hoch Werte wie Mitmenschlichkeit
und Solidarität in einem Gemeinwesen angesiedelt sind, zeigt sich
darin, wie es mit Behinderten und Kranken umgeht. Wie fair und gerecht
eine Gesellschaft ist, zeigt sich darin, ob sie einem Gestrauchelten
die Hand reicht, um Aufzustehen und selbst weiterzugehen." (Schnieber-Jastram
2002:10) . Für die Unwürdigen und Gestrauchelten bleibt die
(Selbst)Aktivierung, die "fordernde Beratung" und die Pflicht
zur Gegenleistung in Form von gemeinnützigem Verhalten.
Beraten und Respektieren statt Fördern und Fordern
Im Rückblick auf die Auswertung des Modellprojekts Sozialbüros
in Nordrhein-Westfalen formulieren Bartelheimer/Reis "konkrete
Anforderungen an die Ausgestaltung von für Sozialberatung"
in prekären materiellen Lebenslagen:
1. Unabhängigkeit der Beratung
Sozialberatung "muß fachlich unabhängig sein, d.h. die
Herstellung eines 'Arbeitsbündnisses' und die Aushandlung von Zielen
soll möglichst wenig durch äußeren Druck auf die Beratenden
und Ratsuchenden beeinflußt werden". (Bartelheimer/Reis 2001:
125)
2. Offener Zeithorizont der Beratung
Sozialberatung "muss hinreichend Zeit zur Verfügung stehen,
damit ein Aushandlungsprozeß überhaupt in Betracht kommt
bzw. abgeschlossen werden kann". (ebda)
3. Vertraulichkeit der Beratung
Sozialberatung "muß vertraulich sein, d.h. die Ratsuchenden
müssen wissen, dass ihre Äußerungen für sie keine
nachteiligen Folgen haben." (ebda.)
4. Beteiligung in der Beratung
Die Fachkräfte "müssen den Beratungsprozess so gestalten
können, dass den Ratsuchenden Raum für eine Stellungnahme
zum Gesprächsergebnis und zur Entscheidung über Schritte der
praktischen Umsetzung bleibt" (ebda.).
Freiwilligkeit, Freiheit von der Verpflichtung zu Gegenleistung und
Steuerung des Beratungsprozesses "durch die Beratungsanlässe
und -fragen der Ratsuchenden" (Bartelheimer/Reis 2001: 124) sind
konstitutive Merkmale einer sozialpädagogischen Praxis, in der
die Professionellen nicht vorgeben zu wissen, was gut für "die
Klienten" ist. Eine so verstandene Beratung ist " Unterstützung
und Anregung für selbstbestimmte Entscheidungen und selbstverantwortliche
Problembewältigung durch die Ratsuchenden. Beratung macht sich
damit die Achtung vor der Autonomie der KlientInnen zu eigen."
(Nestmann/Sickendiek 2001: 141) Sie versteht sich als "parteinehmende
Praxis, die gestützt auf Persönlichkeits- und Gesellschaftstheorie
durch reflektierte Beziehungen und Erschließen von Hilfequellen
verschiedener Art das Unterworfensein von Menschen unter belastende
Situationen verändern will." (Frommann/ Schramm/ Thiersch
1976: 739).
An solche fachlichen Ansprüche, die zunehmend verloren gehen, möchte
ich dringend erinnern. Diese Erinnerung richtet sich nicht nur gegen
die Vereinfachung und Verkürzung sozialpädagogischer und sozialpolitischer
Diskussionen, sondern auch dagegen, dass allenthalben mit dem Ziel der
Effektivierung der Angebote eine Renaissance von Sozialtechniken erfolgt.
Argumente der Sozialtechnik sind "Personenorientierung", "individuellen
Bedarfsorientierung" und "Passgenauigkeit" der Hilfen.
Damit werden Methoden der Problemidentifikation und der Hilfeplanung
eingeführt, die der kritischen Analyse bedürften: Es sind
dies die Methoden des Profiling, des Assessment, der Hilfeplanung und
der Eingliederungsvereinbarungen. Alle diese Angebote z.B. im Rahmen
der Hilfen für erwerbslose Menschen sind verpflichtende "verbindliche"
Angebote und erfüllen daher nicht das für eine gelingende
Beratung zentrale Kriterium des freiwilligen Zugangs. Dagegen sind diese
Verfahren gut geeignet, Menschen anhand von verschiedenen (z.B. Nützlichkeits-)Kriterien
zu kategorisieren. Sie erheben - selbst wenn sie im Rahmen der Unfreiwilligkeit
beanspruchen, Sicht, Deutungen und Wünsche der Klienten zuzulassen
- gegenüber den zwangsberatenden Personen den Anspruch objektiver
Beurteilungen und der Feststellung rationaler Entscheidungsgrundlagen
für weitere Handlungen im Rahmen des Hilfeverfahrens. Diese modernisierten
Beratungsmethoden sind Versuche der Steuerung der individuellen Bedarfe
aus der Halb-Distanz. Profiling- und Assessmentverfahren werden häufig
nicht von Arbeits- und Sozialämtern selber durchgeführt, sondern
von beauftragten Dritten. Diese Angebote befinden sich räumlich
und personell in Distanz zu den Institutionen, die mit Sanktionsmöglichkeiten
ausgestattet sind. Die Teilnahme an diesen Verfahren ist nicht freiwillig
und die Arbeit der beauftragten Dritten ist Bestandteil der institutionellen
Vorgaben und Ziele. Die Kategorisierung und Stigmatisierung erfolgt
explizit unter Einbezug der Betroffenen erfolgt. Deren Selbst-Aktivierung
(im vorgegebenen Rahmen) ist die Basis der Wirksamkeit dieser Methoden.
Die Zumutungen und Anforderungen von Verhältnissen werden in die
Regie des Verhaltens der Einzelnen gegeben, die damit für die Gestaltung
ihres Lebens verantwortlich sind.
Soziale Arbeit ist durch den Doppelcharakter von Hilfe und herrschaftlicher
Kontrolle gekennzeichnet. Das wissen gerade auch diejenigen, die eine
parteiliche, kritische Praxis sozialer Arbeit versucht haben und versuchen.
Was derzeit unter Labels wie "Fördern und Fordern", "Aktivierung",
"Fordernde Beratung" geschieht, ist der Versuch, die disziplinierende,
normierende, herrschaftlichen Seite einseitig zu modernisieren und zu
stärken. Dieser Versuch der Stärkung zielt last not least
auf unsere Köpfe als professionelle Akteure im sozialpädagogischen
Feld. Als Gegenwehr scheint mir dreierlei erforderlich: Erstens eine
kritische Diskussion dieser Leitbegriffe und ihrer Umsetzung in einzelnen
Arbeitsfeldern ("Was sind die Alternativen?"), zweitens öffentliche
Korrekturen der im Rahmen des Aktivierungsdiskurses produzierten Bilder
über die Lebensrealität am unteren Ende der Gesellschaft und
drittens und zentral das Beharren auf der Forderung einer materiellen
Existenzsicherung für Alle ohne beschämende Rechtfertigungsprozeduren.
Gefördert werden muss diese Forderung.
Literatur:
Bartelheimer, Peter / Reis, Claus: Beratung als Dienstleistung
in der Sozialhilfe: das "Modellprojekt Sozialbüros",
in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins NDV Heft 4/2001, S. 122
- 128
Bertelsmannstiftung, Bundesanstalt für Arbeit, Deutscher Landkreistag,
Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hrg):
Handbuch Beratung und Integration. Fördern und fordern - Eingliederungsstrategien
in der Beschäftigungsförderung, Gütersloh 2002
CDU/CSU: Arbeit und Wohlstand für alle - Regierungsprogramm 2002
-2006, www.cdu.de
Nestmann, F./ Sickendiek, U. : Beratung, in: Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik,
Neuwied 2001, S. 140 - 152
Fromann, A./ Schramm, D./ Thiersch, H. :Sozialpädagogische Beratung,
in. Zeitschrift für Pädagogik, 22. Jg. 1976, S. 715 - 742
*Autorenangaben:
Wolfgang Völker, Dipl. Päd., Mitglied der Redaktion der Zeitschrift
Widersprüche (www.kleine-verlag.de);
w.voelker@mail.netwave.de
Der Text fußt u.-a. auf Diskussionen in der AG Sozialhilfe der
SOPO und der Arbeitsgruppe "Roter Faden", die sich im Anschluß
an das 1.Sozialforum in der Christuskirche gebildet hat.